Erbvertag
Der Erbvertrag ist eine letztwillige Verfügung mit wechselseitigen Bestimmungen, die eine oder mehrere Vertragsparteien binden. Einen Erbvertrag können beliebige Personen abschließen, nicht nur wie bei dem sog. Gemeinschaftlichen Testament die Ehegatten. Der Erbvertrag kann nur zur Niederschrift bei einem Notar erfolgen. Vertraglich angeordnet werden können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen.