Ehegattentestament (sog. Gemeinschaftliches Testament)
Das Ehegattentestament wird von Eheleuten gemeinsam verfaßt, d.h. ein Ehegatte schreibt es handschriftlich und beide unterzeichnen persönlich. Es beinhaltet zum Beispiel die Einsetzung des längerlebenden Ehegatten als Alleinerben des anderen und die Einsetzung der Abkömmlinge oder anderer Personen als Schlußerben.