Erbvertrag

Erbvertag

Der Erbvertrag ist eine letztwillige Verfügung mit wechselseitigen Bestimmungen, die eine oder mehrere Vertragsparteien binden. Einen Erbvertrag können beliebige Personen abschließen, nicht nur wie bei dem sog. Gemeinschaftlichen Testament die Ehegatten. Der Erbvertrag kann nur zur Niederschrift bei einem Notar erfolgen. Vertraglich angeordnet werden können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen.

Diese Hinweise sind nur ein erster Überblick und können eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Kontaktieren Sie mich daher gerne für eine persönliche Beratung, um Ihre individuellen Fragen zu klären und um für Ihren Sachverhalt eine optimale Lösung zu finden.