Ehegattentestament

Ehegattentestament (sog. Gemeinschaftliches Testament)

Das Ehegattentestament wird von Eheleuten gemeinsam verfaßt, d.h. ein Ehegatte schreibt es handschriftlich und beide unterzeichnen persönlich. Es beinhaltet zum Beispiel die Einsetzung des längerlebenden Ehegatten als Alleinerben des anderen und die Einsetzung der Abkömmlinge oder anderer Personen als Schlußerben.

Diese Hinweise sind nur ein erster Überblick und können eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Kontaktieren Sie mich daher gerne für eine persönliche Beratung, um Ihre individuellen Fragen zu klären und um für Ihren Sachverhalt eine optimale Lösung zu finden.