Kaution
Die Kaution ist eine zwischen dem Vermieter und Mieter vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung für die Überlassung des Wohnraumes. Die Höhe der Kaution ist durch § 551 Absatz 1 BGB begrenzt auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Der Vermieter hat die Kautionssumme getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatigem Zinssatz anzulegen – die Vertragsparteien können auch eine andere Anlageform wählen.